VERANTWORTUNG 

Gegenüber Mensch und Umwelt.

Umweltbewusstsein zählt zu unseren Pflichten

Wir von der emitel AG verpflichten uns, das ökologische Gleichgewicht unseres Planeten zu erhalten und zu pflegen. Im Rahmen unserer Bemühungen, als Unternehmen zu einem größeren Wohlstand für alle beizutragen, bekennen wir uns zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten. Natürlich folgen alle emitel Niederlassungen dieser Verpflichtung. Unser Ziel, eine saubere Umwelt auch für zukünftige Generationen, erwarten wir ebenso von unseren Zulieferern, Geschäftspartnern sowie anderen Interessengruppen.

Ethische Grundsätze

Die emitel AG verpflichtet sich mit allen Niederlassungen weltweit dem internationalen Standard für sozial verantwortungsbewusstes und ethisch korrektes Verhalten, dem Social Accountability 8000 (SA8000), zu entsprechen.

Dies beinhaltet:

Internationale Arbeitsrechte 
Der Standard basiert auf einer Vielzahl von bestehenden internationalen Menschrechten, einschließlich der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und der UN Konvention für die Rechte der Kinder.

Kinderarbeit 
SA8000 verbietet Kinderarbeit (in den meisten Fällen Kinder unter 15 Jahren). Zertifizierte Unternehmen müssen Geldmittel für die Bildung der Kinder freistellen, die möglicherweise ihre Arbeit aufgrund des Standards verlieren.

Zwangsarbeit 
Von den Mitarbeitern kann nicht verlangt werden, ihre Papiere zu hinterlegen oder einen Geldbetrag als Bedingung für die Einstellung, zu leisten.

Gesundheit und Sicherheit 
Unternehmen müssen einen Mindeststandard für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten. Hierzu gehört die Bereitstellung von Trinkwasser, Aufenthaltsräumen, entsprechende Sicherheitsausrüstung und das Durchführen der notwendigen Ausbildungen.

Vereinigungsfreiheit 
Das Recht der Mitarbeiter eine Gewerkschaft zu gründen oder sich einer anzuschließen bleibt gesichert. Ebenso können gemeinschaftliche Verhandlungen ohne Angst vor Bestrafungen abgehalten werden.

Diskriminierung 
Keine Diskriminierung auf Grund von Rasse, Gesellschaftsklasse, Nationalität, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschafts- oder politischer Zugehörigkeit wird geduldet.

Disziplinarmaßnahmen 
Psychischer, physischer und verbaler Missbrauch oder deren Duldung sowie Nötigung der Mitarbeiter sind verboten.


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